SolaX Wallbox X3-EVC-22KW-SLC Commercial Line LCD Display (ohne Kabel)

Produktinformationen "SolaX Wallbox X3-EVC-22KW-SLC Commercial Line LCD Display (ohne Kabel)"

Die der Commercial Line, hat den gleichen Funktionsumfang die die Home Version, kann jedoch mit mehr Wallboxen parallel geschalten werden!

Erstellen Sie ein intelligentes Photovoltaik-, Speicher- und EV-Ladeenergiesystem durch die Kommunikation zwischen dem intelligenten EV-Ladegerät und dem SolaX Power Wechselrichter. Effiziente und flexible Konfiguration des All-in-One-Systems, um den individuellen Anforderungen der Benutzer gerecht zu werden. Realisieren Sie die Kaskadennutzung des Stromnetzes und reduzieren Sie die Stromkosten der Benutzer.

Der SolaX X3-AE G2 Smart EV Charger hat 3 Modi, Green Mode, Fast Mode und ECO Mode.

Der Hauptzweck des grünen Modus besteht darin, das Elektrofahrzeug so viel wie möglich mit PV-Energie zu laden. Der ECO-Modus hilft Benutzern, ihr Elektrofahrzeug mit einer festen Leistung aufzuladen, während die Energie auch so viel wie möglich aus der PV stammt.

Der Schnellmodus lädt das Elektrofahrzeug mit der schnellsten Rate und importiert Strom aus dem Netz, wenn nicht genügend überschüssiger erzeugter Strom vorhanden ist.

Intelligente Steuerung

Drahtlose Kommunikation OCPP-Kommunikationsprotokoll mit CMS Intelligentes Ladegerät oder geplantes Ladegerät per App.

Flexible Option

Ladekabel Typ 1 oder Typ 2 App-Betrieb oder RFID-Authentifizierung bzw Plug-and-Play Wandmontage oder Standmontage

Merkmale der SolaX X3-AE G2 Wallbox

  • Mehrfachschutz und integrierter RCD Schutz
  • Visualisierung des Betriebszustandes
  • einfache Installation
  • Ferneinstellung und -Überwachung mit APP & Webseite
  • Smart Dynamische Lastausgleichssteuerung
Produktart: Wallbox
WEEE-Reg.-Nr. DE: 40180321

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Herstellerinformationen

SolaX Power Europe GmbH
Eisenstraße 3
65428 Rüsselsheim
Deutschland

Tel.: +86 571 56260008
service.dach@solaxpower.com
WEEE-Reg.-Nr. DE:40180321

Installationshinweise gemäß § 13 NAV - Elektrische Anlage

Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einem Anschlusswert von 230V je nach Leistungswert mit einem Schutzkontaktstecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert werden. Sollte das Gerät über einen Festanschluss verfügen, so ist ein Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen. Alle Geräte mit einem Anschlusswert ab 400V sind über einen geeigneten Starkstromanschluss zu betreiben und dürfen ausschließlich von einem Elektrofachmann angeschlossen werden. Bei Geräten deren Nennleistung mehr als 12KW beträgt, wird eine Zustimmung Ihres Netzbetreibers erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vor der Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Ein solches Installationsunternehmen ist Ihnen dabei behilflich die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.

Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.