Legrand Bewegungsmelder, Wächter Niloe BWM komfort 2-L ultraweiss

Produktinformationen "Legrand Bewegungsmelder, Wächter Niloe BWM komfort 2-L ultraweiss"
PIR Bewegungsmelder 2-Leiteranschluss (ohne N-Leiter) mit Schraubklemmen und Abdeckung in Ultraweiß – Erfassungsbereich: 180° – Detektionsreichweite: 8 m fix – Helligkeitsschwellwert: 5 bis 1275 lux – Ausschaltverzögerung: 10 Sek. bis 10 Min. – Optimale Montagehöhe: 1,2 Meter -parallelgeschalteten max. 2 Sensoren für folgende Lastarten geeignet: – Glüh- und HV-Halogenlampen: 3 bis 250 W – LEDs, Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen und NV-Halogenlampen mit elektronischem oder konventionellem Vorschaltgerät: 3 bis 250 VA – LED- oder Kompaktleuchtstofflampen: 3 bis 100 W
Abdimmfunktion mit Dimmeinsatz: nein
Alarmfunktion: nein
Anschlussart: Schraubklemme
Ansprechempfindlichkeit einstellbar: nein
Ansprechhelligkeit: 5-1275 lx
Ansprechhelligkeit einstellbar: ja
Antibakterielle Behandlung: nein
Ausführung: Bewegungsmelder
Ausführung der Oberfläche: glänzend
Breite: 74,7 mm
Einbautiefe: 32,1 mm
Erfassungsfeld Durchmesser auf Fußboden: 6 m
Erfassungswinkel horizontal: 120-120 °
Farbe: weiß
Fernbedienbar: nein
Frequenz: 47-63 Hz
Geeignet für drahtlose Übertragung: nein
HLK-Ansteuerung: nein
Halogenfrei: ja
Höhe: 74,7 mm
IFTTT-Unterstützung verfügbar: nein
Kompatibel mit Amazon Alexa: nein
Kompatibel mit Apple HomeKit: nein
Kompatibel mit Google Assistant: nein
Konstantlichtregelung: nein
Max. Einschaltdauer: 10 min
Max. Einschaltstrom: 1,8 A
Max. Reichweite frontal: 8 m
Max. Reichweite zu einer Seite: 6 m
Max. Schaltleistung: 400 W
Min. Einschaltdauer: 10 s
Mit DALI-Schnittstelle: nein
Mit Fernbedienung: nein
Mit Signaleinheit: nein
Nebenstelleneingang: nein
Nennspannung: 230 V
Oberflächenschutz: unbehandelt
Optimale Montagehöhe: 1,2 m
Produktart: Bewegungsmelder, Wächter
RAL-Nummer (ähnlich): 9003
Schlagfestigkeit: IK04
Schutzart (IP): IP40
Spannungsart: AC
Steuerstrom: 0,2 mA
Teach-Funktion für Ansprechhelligkeit: nein
Temperatur: 0-40 °C
Tiefe: 32,1 mm
Tierschneise: nein
Transparent: nein
Treppenhausüberwachung: ja
Unterkriechschutz/Rückfeldüberwachung: nein
Vernetzbar: nein
WEEE-Reg.-Nr. DE: 78878655
Werkstoff: Kunststoff
Werkstoffgüte: Thermoplast
Zwangsabschaltung: ja
Überbrückungsschalter: nein

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Herstellerinformationen

Legrand GmbH
Am Silberg 14
59494 Soest
Deutschland

info.service@legrand.de

Installationshinweise gemäß § 13 NAV - Elektrische Anlage

Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einem Anschlusswert von 230V je nach Leistungswert mit einem Schutzkontaktstecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert werden. Sollte das Gerät über einen Festanschluss verfügen, so ist ein Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen. Alle Geräte mit einem Anschlusswert ab 400V sind über einen geeigneten Starkstromanschluss zu betreiben und dürfen ausschließlich von einem Elektrofachmann angeschlossen werden. Bei Geräten deren Nennleistung mehr als 12KW beträgt, wird eine Zustimmung Ihres Netzbetreibers erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vor der Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Ein solches Installationsunternehmen ist Ihnen dabei behilflich die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.

Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.