SolaX Triple Power Battery Energiespeicher T30 HV10230 3,0 kWh V2

Produktinformationen "SolaX Triple Power Battery Energiespeicher T30 HV10230 3,0 kWh V2"

Warum sich für das SolaX T-BAT-SYS-HV-3.0 Batteriespeicher-System (T30 - HV10230) entscheiden?

Das Batteriesystem von SolaX lässt sich mühelos mit Ihrem Hybrid-Wechselrichter integrieren und bietet eine einzigartige Batterieheiztechnologie, einen sicheren LiFePO4-Batterietyp sowie Hochleistungsprozessoren. Bilden Sie mit unserem X1/X3-Hybrid G4 und der Matebox ein All-in-One-System. Mit einem Modularen Design und einfacher Installation unterstützt es die Bodenmontage und gewährleistet einen zuverlässigen Betrieb bei verschiedenen Temperaturen.

Das System verhindert ein Tiefentladen der Batterie, hat eine IP65-Bewertung für die Innen- und Außenanwendung, ermöglicht die Fernfehlerdiagnose und umfasst mehrere Kommunikationschnittstellen. Mit international anerkannten Markengeräten, einer langen Lebensdauer und Sicherheitszertifikaten bietet es eine vertrauenswürdige Lösung für Nutzer weltweit.

Sicherheit des SolaX T-BAT-SYS-HV-3.0 Batteriespeicher (T30 - HV10230)

  • Verhindern Sie ein Tiefentladen der Batterie mit einer Technologie zur automatischen Energieauffüllung
  • Verwenden Sie den Batterietyp LiFePO4 und Hochleistungsprozessoren

Benutzerfreundlichkeit des SolaX T-BAT-SYS-HV-3.0 Batteriespeicher (T30 - HV10230)

  • Einfache Installation mit modularem Stapeldesign
  • Geeignet für Innen-/Außeninstallation mit Bodenmontageunterstützung (IP65-zertifiziert)

Zuverlässigkeit des SolaX T-BAT-SYS-HV-3.0 Batteriespeicher (T30 - HV10230)

  • Lange Lebensdauer von über 6000 Zyklen
  • Fähigkeit zum Betrieb bei niedrigen Temperaturen aufgrund einzigartiger Heiztechnologie

Überwachung des des SolaX T-BAT-SYS-HV-3.0 (T30 - HV10230)

  • Fernfehlerdiagnose
  • Zugänglich über App oder Webportal

 

  • Lithium-Eisen-Phosphat Batterie 30Ah
  • Arbeitsbereich -30 ~ 50°C
  • Temperatursteuerung
  • > 6000 Zyklen
  • IP65
  • Schnelle Installation
  • Keine giftigen Schwermetalle oder ätzende Stoffe
  • Nominale Kapazität: 3,1 kWh
  • Nutzbare Kapazität: 2,79 kWh
  • Maximaler Ladestrom / Entladestrom: 30 A

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Produktart: Batteriespeicher
WEEE-Reg.-Nr. DE: 40180321

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Herstellerinformationen

SolaX Power Europe GmbH
Eisenstraße 3
65428 Rüsselsheim
Deutschland

Tel.: +86 571 56260008
service.dach@solaxpower.com
WEEE-Reg.-Nr. DE:40180321

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Installationshinweise gemäß § 13 NAV - Elektrische Anlage

Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einem Anschlusswert von 230V je nach Leistungswert mit einem Schutzkontaktstecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert werden. Sollte das Gerät über einen Festanschluss verfügen, so ist ein Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen. Alle Geräte mit einem Anschlusswert ab 400V sind über einen geeigneten Starkstromanschluss zu betreiben und dürfen ausschließlich von einem Elektrofachmann angeschlossen werden. Bei Geräten deren Nennleistung mehr als 12KW beträgt, wird eine Zustimmung Ihres Netzbetreibers erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vor der Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Ein solches Installationsunternehmen ist Ihnen dabei behilflich die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.

Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.