SolarEdge SE8K-RWB48BFN4 HOME HUB mit Backup

Produktinformationen "SolarEdge SE8K-RWB48BFN4 HOME HUB mit Backup"

Dreiphasiger Wechselrichter für Speicher- und Backup-Anwendungen

  • Einfache Installation mit einem einzigen Wechselrichter für die Verwaltung der PV-Erzeugung, der Batteriespeicherung und des Betriebs während eines Stromausfalls für Backup-Anwendungen im ganzen Haus (erfordert zusätzliche Hardware und ein Upgrade der Firmware-Version)
  • Mehr Energie durch eine DC-gekoppelte Lösungsarchitektur, die PV-Strom ohne AC-Umwandlungsverluste direkt in der Batterie speichert
  • Schnelle und einfache Inbetriebnahme des Wechselrichters direkt über ein Smartphone mit der SolarEdge SetApp - Keine Hochspannung bei Installation, Wartung oder Brandbekämpfung für mehr Sicherheit
  • Ermöglicht die Überwachung auf Modulebene und volle Transparenz des Batteriestatus, der PV-Produktion und der Eigenverbrauchsdaten
  • Ermöglicht den Anschluss von Batterien von SolarEdge und anderen Anbietern (Firmware-Unterstützung steht noch aus) und bietet so mehr Flexibilität

*** Die SolarEdge RWB Hybrid-WR derzeit nur mit der SolarEdge Home Battery kompatibel. Anbindung BYD LVS und LG RESU 6.5 – 12 ab Q1 2023 geplant.***

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Anzahl Stringeingänge: 2
Anzahl der Einheiten: 1
Anzahl der MPP-Tracker: Tracking über Optimierer
Batterie [Typ]: Li-Ion
Marke: SolarEdge
Max. Eingangsstrom [A]: 13,5 A
Max. PV-Eingangsleistung [Wp]: 13000 Wp
Max. PV-Eingangsspannung [V]: 900 V
Maßeinheit: Stück
Nennleistung AC [W]: 8000 W
Produktart: Wechselrichter
WEEE-Reg.-Nr. DE: 47677397
geeignet für Batterie: ja

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Herstellerinformationen

SolarEdge Technologies GmbH
Werner-Eckert-Str.6
81829 München
Deutschland

Tel.: T +49 89 454597 0
WEEE-Reg.-Nr. DE:47677397

SolarEdge wurde 2006 gegründet und hat eine DC-optimierte Wechselrichterlösung entwickelt, die die Art der Energiegewinnung und des Energiemanagements eines PV-Systems grundlegend verändert hat. Die intelligente Wechselrichterlösung von SolarEdge maximiert die Energiegewinnung und senkt gleichzeitig die Kosten für den vom PV-System erzeugten Strom und sorgt so für höhere Rentabilität.

Installationshinweise gemäß § 13 NAV - Elektrische Anlage

Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einem Anschlusswert von 230V je nach Leistungswert mit einem Schutzkontaktstecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert werden. Sollte das Gerät über einen Festanschluss verfügen, so ist ein Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen. Alle Geräte mit einem Anschlusswert ab 400V sind über einen geeigneten Starkstromanschluss zu betreiben und dürfen ausschließlich von einem Elektrofachmann angeschlossen werden. Bei Geräten deren Nennleistung mehr als 12KW beträgt, wird eine Zustimmung Ihres Netzbetreibers erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vor der Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Ein solches Installationsunternehmen ist Ihnen dabei behilflich die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.

Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.