Legrand SCHUKO-Steckdose 863523 Niloe Step IP44 sw

Produktinformationen "Legrand SCHUKO-Steckdose 863523 Niloe Step IP44 sw"
Die Niloe Step Einsätze sind für Spreizkrallen- und Schraubbefestigung geeignet und werden mit roter Staubschutzabdeckung geliefert. Verwendbar für den Anschluss von starren und flexiblen Leitern mittels Steck- (SL) oder Schraubklemmen (SK). Zu komplettieren mit Abdeckrahmen von Niloe Step. Niloe Step IP 44 Schutzkontakt-Steckdose 16A mit Klappdeckel, inkl. Abdeckung, mit erhöhtem Berührungsschutz und schraublosen Anschlussklemmen, Farbe: Schwarz
Abschließbar: nein
Antibakterielle Behandlung: nein
Anzahl der Phasen: 1
Anzahl der aktiven Kontakte (flach): 0
Anzahl der aktiven Kontakte (rund): 1
Aufdruck/Kennzeichnung: ohne
Ausführung: SCHUKO
Ausführung der Oberfläche: matt
Auswurfmechanismus: nein
Befestigungsart: Krallen-/Schraubbefestigung
Farbe: schwarz
Fehlerstromschutz: nein
Frequenz: 50-60 Hz
Für erschwerte Bedingungen (nach VDE): nein
Geeignet für Schutzart (IP): IP44
Gerätebreite: 75,8 mm
Gerätehöhe: 75,8 mm
Gerätetiefe: 48,7 mm
IFTTT-Unterstützung verfügbar: nein
Isolierter Einbau: nein
Kompatibel mit Amazon Alexa: nein
Kompatibel mit Apple HomeKit: nein
Kompatibel mit Google Assistant: nein
Metallicfarbe: nein
Mit Durchschleiffunktion: ja
Mit Ein-/Ausschalter: nein
Mit Feinsicherung: nein
Mit Funktionsbeleuchtung: nein
Mit Klappdeckel: ja
Mit Orientierungslicht: nein
Mit Signallampe: nein
Mit eingebauter USB-Spannungsversorgung: nein
Mit erhöhtem Berührungsschutz: nein
Nennspannung: 250 V
Oberflächenschutz: unbehandelt
Produktart: SCHUKO-Steckdose
RAL-Nummer (ähnlich): 9017
Schlagfestigkeit: IK04
Schutzkontakt: ja
Schutzleiterkontakt rund: nein
Sonderstromversorgung: ohne Sonderstromversorgung
Textfeld/Beschriftungsfläche: nein
Transparent: nein
Verdrehter Zentraleinsatz: nein
WEEE-Reg.-Nr. DE: 78878655
Werkstoff: Kunststoff
Werkstoffgüte: Thermoplast
Überspannungsschutz: nein

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Herstellerinformationen

Legrand GmbH
Am Silberg 14
59494 Soest
Deutschland

info.service@legrand.de

Installationshinweise gemäß § 13 NAV - Elektrische Anlage

Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einem Anschlusswert von 230V je nach Leistungswert mit einem Schutzkontaktstecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert werden. Sollte das Gerät über einen Festanschluss verfügen, so ist ein Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen. Alle Geräte mit einem Anschlusswert ab 400V sind über einen geeigneten Starkstromanschluss zu betreiben und dürfen ausschließlich von einem Elektrofachmann angeschlossen werden. Bei Geräten deren Nennleistung mehr als 12KW beträgt, wird eine Zustimmung Ihres Netzbetreibers erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vor der Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Ein solches Installationsunternehmen ist Ihnen dabei behilflich die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.

Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.