Kostal PLENTICORE plus 8.5 G2 Hybridwechselrichter

Produktinformationen "Kostal PLENTICORE plus 8.5 G2 Hybridwechselrichter"

Beim PLENTICORE plus ist der Name Programm. Der dreiphasige Hybrid-Wechselrichter ist dank seiner vielfältigen Einsatzmöglichkeiten immer die richtige Wahl – ob zur Stromerzeugung mit bis zu 3 MPP-Trackern oder zur zusätzlichen Speicherung der selbst erzeugten Energie.

Nicht nur Solarenergie, sondern auch die mit einem BHKW oder KWK erzeugte Energie kann gespeichert werden. Die Batterie kann direkt bei der Installation angeschlossen oder einfach später nachgerüstet werden.

Aktivierungen mittels PLENTICOINs:

Allgemein (alle G1/G2 Plenticore plus Serien, MP plus Serie, Enector Wallbox):

  • Aktivierung der Speicherfunktion 1 PLENTICOIN
  • Aktivierung der Wallbox Smart Features 2 PLENTICOINS

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Anwendung: Elektronik, Gewerblich, Heim/Garten, Kommunal, Landwirtschaft, Schuppen
Anzahl der MPP-Tracker: 3
Besonderheiten: Automatische Spannungserkennung, Korrosionsbeständig, LCD-Bildschirm, PC-Anzeige, WLAN-Anschluss
Empfohlene Umgebung: Innen/Außen
Farbe: grün
Inverter-Technologie: Hybrid
Lademodus: MPPT (Maximum Power Point Tracking)
MPP-Spannungsbereich [V]: 120 - 720 V
Marke: KOSTAL
Max. Eingangsstrom pro MPP-Tracker [A]: 13 A
Max. PV-Eingangsleistung [Wp]: 12750 Wp
Max. PV-Eingangsspannung [V]: 1000 V
Maximale Eingangsspannung: Mehr als 200 V
Nennleistung AC [W]: 8500 W
Nennstrom: 11-20 A
Produktart: Wechselrichter
Spannung: 600-699 VDC
Strings pro MPP-Tracker: 3
Stromabgabe: 11-19 A
Stromart: Wechselstrom
Stromquelle: Solar
Systemkonfiguration: Hybrid
WEEE-Reg.-Nr. DE: 45633257
Wattleistung: 6000-9999 W

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Herstellerinformationen

KOSTAL Solar Electric GmbH
Hanferstr. 6
79108 Freiburg i. Br.
Deutschland

Tel.: +49 761 47744 - 100
info-so­lar@kostal.com
WEEE-Reg.-Nr. DE: 45633257

Die KOSTAL-Solar-Electric wurde 2006 als eigener Unternehmenszweig der KOSTAL-Gruppe gegründet und steht seitdem für intelligente Energieerzeugung und -nutzung. Wir entwickeln kontinuierlich innovative Lösungen für die Energie der Zukunft, damit unsere Kunden ökologische und saubere Energie nutzen können – direkt vom eigenen Dach!

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Mit den PLENTICOINS, der neuen Währung bei Kostal, können sämtliche Funktions- und Leistungsfreischaltung flexibel aktiviert werden. Sie sind wie ein Universalgutschein zu handhaben und können je nach Bedarf genutzt werden. Die Bindung an die Geräte mit Seriennummern wird erst beim Aktivieren erforderlich. Die Menge der benötigen PLENTICOINS richtet sich nach Art und Größe der Freischaltung. Produktvorteile: Universelle Anwendung für alle Freischaltungen und Erweiterungen Bei sämtlichen Geräteserien anwendbar Allgemein (alle Plenticore plus Serien, MP plus Serie, Enector Wallbox): Aktivierung der Speicherfunktion 3 PLENTICOINS Aktivierung der Wallbox Smart Features 2 PLENTICOINS Plenticore G3 Serie: Erhöhung um eine Leistungsklasse (1 Stufe) innerhalb der Geräteserie S / M / L 1 PLENTICOIN Erhöhung auf die maximale Leistung (2 Stufen) innerhalb der Geräteserie S / M / L 1+1 PLENTICOIN *** Einzulösen innerhalb 5 Jahre *** !! Für eBay Kunden: Sie erhalten den Artikel inkl. 19% MwSt.* * Bei Nachweis, dass es sich bei Ihnen nach § 12 ABS. 3 USTG um eine Privatperson (Betreiber der Photovoltaikanlage, ein begünstigtes Gebäude, sowie die installierte Bruttoleistung laut MAStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.), erstatten wir Ihnen die MwSt. nachträglich. !!

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Installationshinweise gemäß § 13 NAV - Elektrische Anlage

Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einem Anschlusswert von 230V je nach Leistungswert mit einem Schutzkontaktstecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert werden. Sollte das Gerät über einen Festanschluss verfügen, so ist ein Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen. Alle Geräte mit einem Anschlusswert ab 400V sind über einen geeigneten Starkstromanschluss zu betreiben und dürfen ausschließlich von einem Elektrofachmann angeschlossen werden. Bei Geräten deren Nennleistung mehr als 12KW beträgt, wird eine Zustimmung Ihres Netzbetreibers erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vor der Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Ein solches Installationsunternehmen ist Ihnen dabei behilflich die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.

Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.