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Gira Bediengerät 207712 G1 24V Glas weiss
Gira G1 24 V Glas Weiss Der Gira G1 ist ein multifunktionales Raumbediengeraet zur Visualisierung und Bedienung vielfaeltiger Gebaeudefunktionen. Zum Einsatz im KNX System und im Gira Tuerkommunikations-System. Merkmale: - Die Bedienung erfolgt ueber ein gestenfaehiges Multi-Touchdisplay. - Anbindung und Kommunikation erfolgt versionsabhaengig ueber LAN oder WLAN. - Integrierter Lautsprecher. - Integriertes Mikrofon mit Echokompensation. Eigenschaften als KNX Raumbediengeraet: - Intuitiv bedienbare und durch den Endgebraucher anpassbare Benutzeroberflaeche. - Schalten, Dimmen, Jalousie- und Rollladensteuerung, Wertgeber, Szenennebenstelle. - Statusanzeige, Anzeige von Datum und Uhrzeit, Anzeige von Innen- und Aussentemperatur. - Bis zu 125 Funktionen (fuenf Funktionsordner bzw. Raeume mit jeweils bis zu 25 Funktionen). - Bis zu 125 Wochen-Zeitschaltuhren mit jeweils 10 Schaltzeiten. Eigenschaften als KNX Raumtemperaturregler-Nebenstelle: - Einsatz als Raumtemperaturregler-Nebenstelle in Kombination mit KNX Tastsensor 3 Plus oder KNX CO2-Sensor zur Raumtemperaturmessung und -regelung. - Betriebsmodiumschaltung: Komfort, Stand-by, Nacht und Frost- bzw. Hitzeschutz. - Komfortverlaengerung durch Praesenztaste. - Eine Heizungsuhr als Wochen-Zeitschaltuhr mit 28 Schaltzeiten. Eigenschaften als Wohnungsstation Video: - Kamera-Umschaltung: gezielte Anwahl der angeschlossenen Farbkameras. - Ansteuerung des Tueroeffners. - Rufton ein- und ausschalten. - Rufannahme. - Einstellung von Rufton- und Sprechlautstaerke. Einbindung von Internetdiensten: - Gira Wetterportal: Anzeige der Wetterprognose fuer bis zu fuenf Orte. - Gira G1 mit UP-Anschlussmodul 24 V WLAN zum Anschluss an eine geeignete Leitung (z. B. an das zweite Adernpaar der KNX Busleitung). - Datenkommunikation ueber WLAN. Hinweise : - Nur zur Verwendung im Innenbereich geeignet. - Empfohlene Montagehoehe: 150 cm ab Fussboden. - Die Montage erfolgt auf eine tiefe Geraetedose (Empfehlung Elektronikdose bei LAN-Anschluss
Produktart: | Bediengerät |
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WEEE-Reg.-Nr. DE: | 59229780 |
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Herstellerinformationen
GIRA Giersiepen GmbH & Co. KG
Dahlienstraße 12
42477 Radevormwald
Deutschland
info@gira.de
WEEE-Reg.-Nr. DE: 59229780
Installationshinweise gemäß § 13 NAV - Elektrische Anlage
Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einem Anschlusswert von 230V je nach Leistungswert mit einem Schutzkontaktstecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert werden. Sollte das Gerät über einen Festanschluss verfügen, so ist ein Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen. Alle Geräte mit einem Anschlusswert ab 400V sind über einen geeigneten Starkstromanschluss zu betreiben und dürfen ausschließlich von einem Elektrofachmann angeschlossen werden. Bei Geräten deren Nennleistung mehr als 12KW beträgt, wird eine Zustimmung Ihres Netzbetreibers erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vor der Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Ein solches Installationsunternehmen ist Ihnen dabei behilflich die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.
Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.