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Der für große Dächer gedachte Delta WR M70A Wechselrichter überzeugt nicht nur mit seinem robusten Design und Gehäuse. Vor allem die effizienten 70kW Nennleistung überzeugen, denn sie sind der höchste Wert im Bereich der Projekt-Solar-Wechselrichter.
Der transformatorlose 3-phasige Wechselrichter ist dank 6 effizienter MPP-Tracker äußerst flexibel und verträgt eine maximale Spannung von 1100 Volt.
Der WR M70A bietet die Möglichkeit zur drahtlosen Kommunikation und auch per RS485 mit potenzialfreien Kontakten und digitalen Eingängen. Dies garantiert eine einfache Bedienung und Inbetriebnahme.
Der Spitzenwirkungsgrad von 98,7% spricht für maximale Effizienz. Außerdem ist das Modell zur Stringüberwachung fähig.
Von Vorteil ist auch die einfache Reinigung der externen Lüfterbaugruppe mit 4 Lüftern. Diese sind austauschbar und ihr Luftstrom verläuft von der AC-Klemme zum DC-Schalter.
Dank seines robusten Aluminiumgehäuses, das lange Schutz vor Feuchtigkeit und Korrosion bietet, eignet er sich für Innen- und Außenanwendungen nach IP65.
Im Lieferumfang sind 12 Amphenol H4 DC Stecker enthalten.
Der M70A ist sowohl für Aufdach- als auch für Freiflächen-PV-Systeme geeignet.
Es gibt bei diesem Wechselrichter sowohl die Option mit der Standmontage (2 x Montagefüße pro M70A), als auch auch mit den DC+AC Überspannungsableitern Typ 1+2, derer jeweils nur ein Stück benötigt wird (Informationen dazu finden Sie auf S. 66ff der Anleitung). Bei einer Verwendung von 3 Strings pro MPPT werden zusätzlich externe Sicherungen benötigt.
- Nennleistung: 70000 VA
- Topologie: trafolos
- Anzahl MPPT: 6 Stück
- MPP Spannung min: 520.0 Volt
- MPP Spannung max: 950.0 Volt
- DC-Anschluss: H4
- Netzanschluss: 3-phasig
- Maße in mm: L: 624 mm B: 736 mm H: 260 mm
- Gewicht: 63 kg
!! Für eBay Kunden: Sie erhalten den Artikel inkl. 19% MwSt.* * Bei Nachweis, dass es sich bei Ihnen nach § 12 ABS. 3 USTG um eine Privatperson (Betreiber der Photovoltaikanlage, ein begünstigtes Gebäude, sowie die installierte Bruttoleistung laut MAStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.), erstatten wir Ihnen die MwSt. nachträglich. !!
Anzahl der MPP-Tracker: | 6 |
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MPP-Spannungsbereich [V]: | 460 - 900 V |
Max. Eingangsstrom pro MPP-Tracker [A]: | 15 A / 10 A |
Max. PV-Eingangsleistung [Wp]: | 12500 Wp |
Max. PV-Eingangsspannung [V]: | 1100 V |
Maßeinheit: | Stück |
Nennleistung AC [kW]: | 77 kW |
Produktart: | Wechselrichter |
Strings pro MPP-Tracker: | 3 |
WEEE-Reg.-Nr. DE: | 47677397 |
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Herstellerinformationen
Delta Electronics, Inc.
39 Section 2 Huandong Road
Tainan County 74144
Taiwan.
Tel: +886 6 505-6565
Fax: +886 6 505-1919
info@deltaww.com
Smarter. Greener. Together. Nach diesem Leitmotiv arbeitet Delta tagtäglich für neue Technologien, um zukunftsfähige und saubere Energielösungen bereitzustellen. Die 1971 gegründete Delta Group ist im Bereich des Strom- und Wärmemanagements weltweit führend. Das Unternehmensleitbild, innovative, saubere und energieeffiziente Lösungen für eine bessere Zukunft anzubieten, setzt der Qualitätshersteller mit energiesparenden Lösungen in den Geschäftsbereichen Leistungselektronik, Energiemanagement und intelligente umweltfreundliche Systeme um. Die robusten, sicheren und hocheffizienten Solarwechselrichter ermöglichen auch unter erschwerten Einsatzbedingungen höchste Erträge und dürfen in Ihrem Portfolio nicht fehlen.
Installationshinweise gemäß § 13 NAV - Elektrische Anlage
Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einem Anschlusswert von 230V je nach Leistungswert mit einem Schutzkontaktstecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert werden. Sollte das Gerät über einen Festanschluss verfügen, so ist ein Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen. Alle Geräte mit einem Anschlusswert ab 400V sind über einen geeigneten Starkstromanschluss zu betreiben und dürfen ausschließlich von einem Elektrofachmann angeschlossen werden. Bei Geräten deren Nennleistung mehr als 12KW beträgt, wird eine Zustimmung Ihres Netzbetreibers erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vor der Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Ein solches Installationsunternehmen ist Ihnen dabei behilflich die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.
Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.