Busch-Jaeger Schalter 64765-82 flex m.Orientierungslicht

Produktinformationen "Busch-Jaeger Schalter 64765-82 flex m.Orientierungslicht"
Bewegungsmelder-Tastschalter-Kombination. Zum helligkeits- und bewegungsabhängigen Schalten von Beleuchtungen. Funktion Tastschalter jederzeit möglich. Erfassung mit Tierschneise. Mit Hinweis-LED wenn eine manuelle Bedienung erforderlich ist. Kompatibel zu allen flex-Einsätzen. Einstellelemente rückseitig. 2 Regler zur Einstellung von Helligkeitsschaltschwelle und Nachlaufzeit. Erweiterung des Erfassungsbereiches durch Hauptstellen-/Nebenstellen Kombinationen. Zusätzliche Ein-/Ausschaltmöglichkeit über Tastereingang am Unterputz-Einsatz. Einstellbare Betriebsart: Automatikbetrieb, automatisches (bewegungsgesteuertes) Ein- und Ausschalten. Einstellbare Betriebsart: Halbautomatik, manuelles Einschalten, automatisches (zeit - und bewegungsgesteuertes) Ausschalten. Einstellbare Betriebsart: Einschaltautomatik, automatisches Einschalten, manuelles Ausschalten. Mit Dauerlicht- / Dauer-Aus-Funktion. Überwachungsdichte: 9 Sektoren mit 28 Schaltsegmenten. Ausschaltverzögerung: ca. 1 Min. - 10 Min. einstellbar. Für Relais-Einsatz flex, 1-fach, 64811 U. Für e-contact-Einsatz flex, 1-fach, 64814 U. Für Relais-Einsatz flex, 2-fach, 64821 U. Für LED-Tastdimmer-Einsatz flex, 1-fach, 64851 U. Für Nebenstelleneinsatz flex, 64891 U. Aufbauhöhe: 21 mm. Den entsprechenden UP-Einsatz bitte separat bestellen. Die Reichweitenangaben beziehen sich auf eine Umgebungstemperatur von 21 °C.
Abdimmfunktion mit Dimmeinsatz: ja
Ansprechempfindlichkeit einstellbar: nein
Ansprechhelligkeit einstellbar: ja
Ausführung: Bewegungsmelder
Ausschaltverzögerung selbstlernend: nein
Betriebsartenschalter: ja
Erfassungswinkel horizontal: 10-170 °
Farbe: weiß
Geeignet für Schutzart (IP): IP20
Geeignet für drahtlose Übertragung: nein
HLK-Ansteuerung: nein
Halogenfrei: ja
IFTTT-Unterstützung verfügbar: nein
Kombination Bewegungsmelder/Tastschalter: ja
Kompatibel mit Amazon Alexa: nein
Kompatibel mit Apple HomeKit: nein
Kompatibel mit Google Assistant: nein
Konstantlichtregelung: nein
Max. Einschaltdauer: 10 min
Max. Reichweite frontal: 5 m
Max. Reichweite zu einer Seite: 3 m
Min. Einschaltdauer: 60 s
Mit Orientierungslicht: ja
Montageart: Unterputz
Montagehöhe: 1,1 m
Produktart: Schalter
RAL-Nummer (ähnlich): 1013
Teach-Funktion für Ansprechhelligkeit: nein
Tierschneise: ja
Treppenhausüberwachung: nein
Unterkriechschutz/Rückfeldüberwachung: nein
Vernetzbar: ja
WEEE-Reg.-Nr. DE: 91945327
Werkstoff: Kunststoff
Werkstoffgüte: Thermoplast

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Bewegungsmelder-Tastschalter-Kombination. Zum helligkeits- und bewegungsabhängigen Schalten von Beleuchtungen. Funktion Tastschalter jederzeit möglich. Erfassung mit Tierschneise. Mit Hinweis-LED wenn eine manuelle Bedienung erforderlich ist. Kompatibel zu allen flex-Einsätzen. Einstellelemente rückseitig. 2 Regler zur Einstellung von Helligkeitsschaltschwelle und Nachlaufzeit. Erweiterung des Erfassungsbereiches durch Hauptstellen-/Nebenstellen Kombinationen. Zusätzliche Ein-/Ausschaltmöglichkeit über Tastereingang am Unterputz-Einsatz. Einstellbare Betriebsart: Automatikbetrieb, automatisches (bewegungsgesteuertes) Ein- und Ausschalten. Einstellbare Betriebsart: Halbautomatik, manuelles Einschalten, automatisches (zeit - und bewegungsgesteuertes) Ausschalten. Einstellbare Betriebsart: Einschaltautomatik, automatisches Einschalten, manuelles Ausschalten. Mit Dauerlicht- / Dauer-Aus-Funktion. Überwachungsdichte: 9 Sektoren mit 28 Schaltsegmenten. Ausschaltverzögerung: ca. 1 Min. - 10 Min. einstellbar. Für Relais-Einsatz flex, 1-fach, 64811 U. Für e-contact-Einsatz flex, 1-fach, 64814 U. Für Relais-Einsatz flex, 2-fach, 64821 U. Für LED-Tastdimmer-Einsatz flex, 1-fach, 64851 U. Für Nebenstelleneinsatz flex, 64891 U. Aufbauhöhe: 21 mm. Den entsprechenden UP-Einsatz bitte separat bestellen. Die Reichweitenangaben beziehen sich auf eine Umgebungstemperatur von 21 °C.

Installationshinweise gemäß § 13 NAV - Elektrische Anlage

Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einem Anschlusswert von 230V je nach Leistungswert mit einem Schutzkontaktstecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert werden. Sollte das Gerät über einen Festanschluss verfügen, so ist ein Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen. Alle Geräte mit einem Anschlusswert ab 400V sind über einen geeigneten Starkstromanschluss zu betreiben und dürfen ausschließlich von einem Elektrofachmann angeschlossen werden. Bei Geräten deren Nennleistung mehr als 12KW beträgt, wird eine Zustimmung Ihres Netzbetreibers erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vor der Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Ein solches Installationsunternehmen ist Ihnen dabei behilflich die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.

Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.